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Geschichte Zottelstedts Urheberrecht und NutzungHinweise zu den Texten, Fotografien, Karten, Scans und historischen Dokumenten auf www.zottelstedt.de. Eigene Inhalte und fremde Beiträge Wer hat welche Rechte?Eigene Texte, Fotografien und Gestaltungen sind geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Rechte an Beiträgen, Bildern und Dokumenten anderer Personen verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Die Veröffentlichung auf dieser Internetseite überträgt Besuchern keine allgemeinen Nutzungsrechte. Historische Tatsachen und Informationen als solche werden durch das Urheberrecht nicht geschützt. Schutzfähig können jedoch ihre konkrete sprachliche Darstellung, Fotografien, Karten und die schöpferische Gestaltung einer Zusammenstellung sein. Historische Materialien und FamilienbesitzDie Sammlung enthält Materialien aus dem Familienbesitz meines Ururgroßvaters und seiner Nachfahren, Unterlagen von Heinz Schöppner und Fritz Kätscher sowie Fotografien und Scanvorlagen von Einwohnern, Freunden und weiteren privaten Sammlungen. Weitere Angaben finden Sie unter dem Menüpunkt DANKE Eigentum an einem Foto, einer Postkarte oder einem Schriftstück ist von den Nutzungsrechten zu unterscheiden. Eine Schenkung, die Überlassung einer Scanvorlage oder die Nennung einer Sammlung begründet für sich allein keine Erlaubnis zur Veröffentlichung oder Weiterverwendung. Das gilt auch für geerbte Originale. Siehe § 44 UrhG. Weiterverwendung und NutzungsanfragenFür Nutzungen geschützter Inhalte außerhalb gesetzlicher Erlaubnisse oder einer ausdrücklich angegebenen Lizenz ist die Zustimmung des zuständigen Rechteinhabers erforderlich. Dazu können insbesondere die erneute Veröffentlichung im Internet, die Verwendung in sozialen Netzwerken, Publikationen und Bearbeitungen gehören. Bitte nennen Sie bei einer Anfrage die betreffende Seite und das Material, den Verwendungszweck, das vorgesehene Medium und den Umfang. Kontakt: admin@zottelstedt.de. Ich kann nur Rechte einräumen, über die ich selbst verfüge. Für fremdes Material kann gebe ich keine Zustimmung. Individuelle Lizenzangaben beim jeweiligen Inhalt sind zu beachten. Eine Quellenangabe allein ersetzt keine erforderliche Nutzungserlaubnis. Gesetzlich erlaubte Nutzungen und ZitateGesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt. Private Kopien sind unter den Voraussetzungen des § 53 UrhG möglich; daraus folgt keine allgemeine Erlaubnis zur Veröffentlichung im Internet. Zitate aus veröffentlichten Werken sind nach § 51 UrhG zulässig, wenn ein tatsächlicher Zitatzweck besteht und der Umfang dadurch gerechtfertigt ist. Die bloße Ausschmückung einer Seite genügt nicht. Bei zulässiger Nutzung sind die gesetzlichen Anforderungen an Quellen- und Urheberangaben zu beachten, insbesondere § 63 UrhG. Gemeinfreie Werke und alte FotografienDas Urheberrecht erlischt grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers; die Frist wird vom Ende des maßgeblichen Kalenderjahres an berechnet. Für bestimmte Fälle gelten besondere Regeln. Das bloße Alter eines Dokuments und ein unbekannter Urheber beweisen daher keine Gemeinfreiheit. Siehe § 64 und § 69 UrhG. Für einfache Lichtbilder gelten die besonderen Schutzfristen des § 72 UrhG; künstlerische Fotografien können als Lichtbildwerke länger geschützt sein. Die Schutzdauer ist für das konkrete Bild zu prüfen. An originalgetreuen Reproduktionen gemeinfreier visueller Werke entstehen nach § 68 UrhG keine verwandten Schutzrechte. Ich beanspruche daran keine ausschließlichen Rechte allein durch das Einscannen oder Bereitstellen. Eigenständig geschützte Ergänzungen und andere Rechte bleiben unberührt. Herkunftsangaben sollten zur Nachvollziehbarkeit erhalten bleiben. Abgebildete Personen und private DokumenteUnabhängig vom Urheberrecht können Persönlichkeitsrechte und Datenschutz die Veröffentlichung begrenzen. Bei erkennbaren Personen sind insbesondere § 22 und § 23 KunstUrhG zu beachten. Ausnahmen, etwa für bestimmte zeitgeschichtliche Bilder oder Versammlungen, erfordern eine Prüfung des Einzelfalls und der berechtigten Interessen. Eine frühere Veröffentlichung oder die Aufnahme in diese Sammlung erlaubt nicht automatisch jede weitere Nutzung. Materialien zur Verfügung stellenWenn Sie Fotografien oder Dokumente beisteuern möchten, teilen Sie bitte mit, wer sie geschaffen hat, aus welchem Bestand sie stammen und welche Angaben zu Aufnahmezeit und dargestellten Personen bekannt sind. Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung und zur gewünschten Namensnennung sollte ausdrücklich vereinbart werden. Bitte weisen Sie auf ungeklärte Rechte hin. Rechtehinweise und BerichtigungenWenn Sie durch einen Inhalt eigene Rechte betroffen sehen, schreiben Sie bitte an admin@zottelstedt.de. Hilfreich sind die genaue Seitenadresse, die Bezeichnung des Materials und eine Erläuterung Ihrer Rechte oder Ihrer Vertretungsbefugnis. Begründete Hinweise werden geprüft; erforderliche Korrekturen, Einschränkungen oder Entfernungen werden vorgenommen. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt. Anbieter und Anschrift finden Sie im Impressum. Stand: 16. Oktober 2026 |